Presse- und Redefreiheit sind grundgesetzlich garantiert (Art. 5 GG)
Dennoch sind auch sauber arbeitende Journalisten mitunter mundtot versunken unter einer wahren Prozesslawine. Auch in Deutschland.
Und es ist viel dran an dem Satz . . . "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand" (Coram iudice et in alto mari sumus in manu dei - altrömische Juristenwahrheit)
Vor Gericht gelten dann geschlossene Verträge vielleicht nicht mehr, obwohl Leistungen absprachegemäss zumindest einseitig geflossen sind . . . werden angefahrene Unfallopfer zu verkehrsflüchtigen Straftätern . . . unliebsame Whistleblower verschwinden über Jahre in der Psychiatrie . . . und . . . und . . . und . . .
Die hier dargestellten Fälle sollen nicht 'anklagen' oder 'an den Pranger' stellen. Es geht vielmehr frei nach dem Sieb von Sokrates:
#1 - Ist es wahr ?
#2 - Ist es notwendig ?
#3 - Ist es gütig ?
Zu den hier dargestellten Fällen gibt es vielfach weitere Hintergrundinformationen, die wir aus Gründen des Wohlwollens und der Güte nur auf besondere Anfrage unter Nachweis eines vorliegenden besonderen Interesses (Geschäftsbeziehung, Partnerschaft, etc.) herausgeben. Nehmen Sie dazu bitte gesondert Kontakt auf.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass Kommentare moderiert werden. Dankeschön.
Der Autor dieses Blogs hat selbst tiefe Einblicke in die Recherche-Tätigkeit bei dem weltweit grössten Informationsdienstleister Dun&Bradstreet (Schimmelpfeng) erhalten, die ihm bei der notwendigen Sorgfalt zu Gute kommen.
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